Verbraucherschutz in Gebäuden
Im Gegensatz zur Außenluft unterliegt die Innenraumluft seitens
des Gesetzgebers keinem generellen Schutz durch die Festlegung von
Grenzwerten. Eine Ausnahme stellt hier lediglich das Perchlorethylen
(PER) dar, für das ein 7-Tage-Mittelwert von 100 µg/m³ festgelegt
worden ist (2. BImSchV, §15). Die Bewertung der Innenraumluft erfolgt
deshalb in der Praxis unter Zuhilfenahme von Richtwerten, wie sie
beispielsweise von der Innenraumluftkommission
(IRK) des Umweltbundesamtes herausgegeben wurden. Weiterhin
liegen Erfahrungswerte aus Reihenuntersuchungen vor, die einen Hinweis
auf eine erhöhte Schadstoffbelastung für die Bewohner geben.
Generell müssen Gebäude so errichtet werden, dass sie die Gesundheit
der darin befindlichen Personen nicht gefährden (§3 Musterbauordnung).
Neubau und Renovierung - Baumaterial ohne
Schadstoffe ?
Erfahrungsgemäß kommen beim Neubau von Gebäuden oder deren Renovierung
Bauprodukte zum Einsatz, die in Bezug auf die einfache Verarbeitung,
Langlebigkeit, Preis-Leistungsverhältnis und aufgrund von optischen
Vorzügen für den Bauherren, die späteren Bewohner oder die Verarbeiter
von Vorteil sind. Deren allgemeine Umweltverträglichkeit und gesundheitliche
Unbedenklichkeit wird nach landläufiger Meinung häufig vorausgesetzt,
auch wenn den am Bau beteiligten Personen häufig die genaue Zusammensetzung
der eingesetzten Produkte im einzelnen nicht bekannt ist.
Der Grund hierfür besteht in erster Linie darin, dass Bauprodukte
nicht einer Volldeklarationspflicht unterliegen, wie sie für andere
Gebrauchs- und Genussmittel des alltäglichen Gebrauchs wie beispielsweise
Lebensmittel oder Kosmetika besteht. Dies hat zur Folge, dass häufig
genug Bauprodukte zum Einsatz kommen, die in nicht unerheblichem
Maße chemische Komponenten enthalten, die zu deutlichen Schadstoffeinträgen
in die Innenraumluft führen können. Formaldehyd,
Lösungsmittel, Weichmacher und Flammschutzmittel
sind nur einige Beispiele für Schadstoffe, die ein Innenraumproblem
darstellen können.
Altlasten wie Holzschutzmittel, PCB oder
PAK im Altbau
Altlasten wie Holzschutzmittel, PCB
oder PAK stellen in vielen Altbauten
immer noch ein erhebliches Problem dar. Auch wenn die Anwendung
schon Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt, kann es noch zu gesundheitsgefährdenden
Emissionen kommen. Eine Begehung und eventuelle Schadstoffuntersuchung
vor einer Altbausanierung ist deshalb immer anzuraten.
Weitere Gefahrstoffe sind die künstlichen Mineralfasern
und das Asbest, deren Fasern insbesondere
bei den Bauarbeiten freigesetzt werden können, und die ein nicht
unerhebliches krebserregendes Potential darstellen.
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