Schadstoffbelastung Normen und Grenzwerte Verbraucherschutz in Gebäuden
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Innenraumluft - Normen und Grenzwerte

Verbraucherschutz in Gebäuden

Im Gegensatz zur Außenluft unterliegt die Innenraumluft seitens des Gesetzgebers keinem generellen Schutz durch die Festlegung von Grenzwerten. Eine Ausnahme stellt hier lediglich das Perchlorethylen (PER) dar, für das ein 7-Tage-Mittelwert von 100 µg/m³ festgelegt worden ist (2. BImSchV, §15). Die Bewertung der Innenraumluft erfolgt deshalb in der Praxis unter Zuhilfenahme von Richtwerten, wie sie beispielsweise von der Innenraumluftkommission (IRK) des Umweltbundesamtes herausgegeben wurden. Weiterhin liegen Erfahrungswerte aus Reihenuntersuchungen vor, die einen Hinweis auf eine erhöhte Schadstoffbelastung für die Bewohner geben.

Generell müssen Gebäude so errichtet werden, dass sie die Gesundheit der darin befindlichen Personen nicht gefährden (§3 Musterbauordnung).

Neubau und Renovierung - Baumaterial ohne Schadstoffe ?

Erfahrungsgemäß kommen beim Neubau von Gebäuden oder deren Renovierung Bauprodukte zum Einsatz, die in Bezug auf die einfache Verarbeitung, Langlebigkeit, Preis-Leistungsverhältnis und aufgrund von optischen Vorzügen für den Bauherren, die späteren Bewohner oder die Verarbeiter von Vorteil sind. Deren allgemeine Umweltverträglichkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit wird nach landläufiger Meinung häufig vorausgesetzt, auch wenn den am Bau beteiligten Personen häufig die genaue Zusammensetzung der eingesetzten Produkte im einzelnen nicht bekannt ist.

Der Grund hierfür besteht in erster Linie darin, dass Bauprodukte nicht einer Volldeklarationspflicht unterliegen, wie sie für andere Gebrauchs- und Genussmittel des alltäglichen Gebrauchs wie beispielsweise Lebensmittel oder Kosmetika besteht. Dies hat zur Folge, dass häufig genug Bauprodukte zum Einsatz kommen, die in nicht unerheblichem Maße chemische Komponenten enthalten, die zu deutlichen Schadstoffeinträgen in die Innenraumluft führen können. Formaldehyd, Lösungsmittel, Weichmacher und Flammschutzmittel sind nur einige Beispiele für Schadstoffe, die ein Innenraumproblem darstellen können.

Altlasten wie Holzschutzmittel, PCB oder PAK im Altbau

Altlasten wie Holzschutzmittel, PCB oder PAK stellen in vielen Altbauten immer noch ein erhebliches Problem dar. Auch wenn die Anwendung schon Jahre oder Jahrzehnte zurückliegt, kann es noch zu gesundheitsgefährdenden Emissionen kommen. Eine Begehung und eventuelle Schadstoffuntersuchung vor einer Altbausanierung ist deshalb immer anzuraten.

Weitere Gefahrstoffe sind die künstlichen Mineralfasern und das Asbest, deren Fasern insbesondere bei den Bauarbeiten freigesetzt werden können, und die ein nicht unerhebliches krebserregendes Potential darstellen.




 
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